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   LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15   

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https://dejure.org/2015,43681
LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15 (https://dejure.org/2015,43681)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.09.2015 - 29 Qs 7/15 (https://dejure.org/2015,43681)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. September 2015 - 29 Qs 7/15 (https://dejure.org/2015,43681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Beschlagnahme von Gegenständen als Beweismittel bei Gefahr in Verzug i.R.e. kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens; Absprachen bei der Ausschreibung des Neubaus von Hochsee-Notschleppern i.R.d. Vergabeverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 51 Gs 2259/14
  • LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
    Gefahr im Verzug ist hierbei ausnahmsweise allein dann anzunehmen, wenn eine richterliche Beschlagnahmeanordnung nicht eingeholt werden kann, ohne dass dadurch ein Beweismittelverlust drohen würde (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 16.06.2015, Az. 2 BvR 2718/10 ua, Rz. 70; BVerfG NJW 2001, 1121, 1123; Meyer-Goßner/Schmitt , StPO, 58. Aufl., § 98 Rz. 6; KK- Greven , StPO, 7. Aufl., § 98 Rz. 13).

    Daneben haben sie aber auch einzubeziehen, dass die Vorlage schriftlicher Unterlagen zur Herbeiführung einer richterlichen Eilentscheidung zumindest nicht ausnahmslos erforderlich ist (hierzu BVerfG, Beschluss v. 16.06.2015, Az. 2 BvR 2718/10 ua, Rz. 72).

    Die Inanspruchnahme einer solchen Eilkompetenz bedingt dann aber, dass die handelnden Ermittlungsbeamten vor oder jedenfalls unmittelbar nach der in Frage stehenden Maßnahme ihre für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und Annahmen in den Ermittlungsakten hinreichend dokumentieren (BVerfG, Beschluss v. 16.06.2015, Az. 2 BvR 2718/10 ua, Rz. 76 f.).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
    Gefahr im Verzug ist hierbei ausnahmsweise allein dann anzunehmen, wenn eine richterliche Beschlagnahmeanordnung nicht eingeholt werden kann, ohne dass dadurch ein Beweismittelverlust drohen würde (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 16.06.2015, Az. 2 BvR 2718/10 ua, Rz. 70; BVerfG NJW 2001, 1121, 1123; Meyer-Goßner/Schmitt , StPO, 58. Aufl., § 98 Rz. 6; KK- Greven , StPO, 7. Aufl., § 98 Rz. 13).
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Auszug aus LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
    Eine Eilkompetenz in diesem Sinne ist jedenfalls dann gegeben, wenn ein angerufener Richter ohne Aktenkenntnis nicht, auch nicht mündlich, zeitnah entscheiden könnte (BGH NStZ 2006, 114, 115; LG Bonn , Beschluss vom 10.09.2010, Az. 27 Qs 21/10; Beschluss vom 12.10.2006, Az. 37 Qs 41/06; KK- Greven , StPO, 7. Aufl., § 98 Rz. 13).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
    Unterlagen und Dokumente können im Sinne der § 46 Abs. 1 OWiG iVm §§ 94 Abs. 2, 98 Abs. 1 S. 1 StPO dann beschlagnahmt werden, wenn ihnen potenzielle Beweisbedeutung in dem Sinne zukommt, dass für sie die Möglichkeit besteht, zu Untersuchungszwecken verwendet werden zu können (BVerfG NJW 1995, 2839, 2840; Meyer-Goßner/Schmitt , StPO, 58. Aufl., § 94 Rz. 6).
  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

    Auszug aus LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
    Dies gilt im Hinblick auf sämtliche Bieter, die sich an der Absprache beteiligt haben, unabhängig davon, ob sie den Auftrag erhalten haben (nur BGH NJW 2004, 1539, 1541 mwN; KK-OWiG/ Graf , OWiG, 4. Aufl., § 31 Rz. 23).
  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen

    Auszug aus LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
    Eine Eilkompetenz in diesem Sinne ist jedenfalls dann gegeben, wenn ein angerufener Richter ohne Aktenkenntnis nicht, auch nicht mündlich, zeitnah entscheiden könnte (BGH NStZ 2006, 114, 115; LG Bonn , Beschluss vom 10.09.2010, Az. 27 Qs 21/10; Beschluss vom 12.10.2006, Az. 37 Qs 41/06; KK- Greven , StPO, 7. Aufl., § 98 Rz. 13).
  • LG Bonn, 12.10.2006 - 37 Qs 41/06
    Auszug aus LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
    Eine Eilkompetenz in diesem Sinne ist jedenfalls dann gegeben, wenn ein angerufener Richter ohne Aktenkenntnis nicht, auch nicht mündlich, zeitnah entscheiden könnte (BGH NStZ 2006, 114, 115; LG Bonn , Beschluss vom 10.09.2010, Az. 27 Qs 21/10; Beschluss vom 12.10.2006, Az. 37 Qs 41/06; KK- Greven , StPO, 7. Aufl., § 98 Rz. 13).
  • LG Bonn, 16.03.2005 - 37 Qs 8/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines auf Antrag des Bundeskartellamtes vom

    Auszug aus LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
    Diese ist dann gegeben, wenn die Möglichkeit nicht fern liegt, dass der Gegenstand für die Beweisfrage, sei es zur Be- oder Entlastung des Beschuldigten oder sonst für die Untersuchung, Bedeutung gewinnen kann (LG Bonn , Beschluss vom 16.03.2005, Az. 37 Qs 08/05; KK- Greven , StPO, 7. Aufl., § 94 Rz. 7).
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